Rechtsanwalt Dirk Linack

Arbeitsrecht          

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist in Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht aufgeteilt, wobei es beim Individualarbeitsrecht um die Probleme und Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers geht:

Kündigung:
Die größte Zahl der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen betrifft insoweit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In diesen Fällen ist es wichtig unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, damit dieser die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüft und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleitet. Ein Vorgehen gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht ist binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer möglich. Nur auf diesem Weg können Sie sich Ihren Arbeitsplatz erhalten oder zumindest erreichen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlen muss. Nach Ablauf dieser drei Wochen ist ein Vorgehen gegen die Kündigung nicht mehr möglich, unabhängig davon, ob sie begründet war oder nicht.

Abmahnungen:
Arbeitgeber mahnen Angestellte wegen Fehlverhaltens ab. Dies dient häufig dazu, die Grundlage für eine (fristlose) spätere verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Ziehen Sie unverzüglich nach Erhalt einer Abmahnung einen Rechtsanwalt zu Rate, um die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen oder die richtigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Abmahnung keine spätere verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers ermöglicht.

Versetzungen und Umsetzungen:
Ihr Arbeitgeber möchte Sie an einem anderen Ort oder auf einer anderen Position einsetzen als bisher? Lassen Sie durch einen Rechtsanwalt prüfen, ob dies zulässig ist.

Arbeitszeit und Direktionsrecht:
Was Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen darf ist oft streitig: Welche Überstunden müssen Sie machen, wann dürfen Sie diese wieder abfeiern? Welche Tätigkeiten müssen Sie wann und wo erledigen? Häufig herrscht über diese Punkte Streit und die Arbeitsverträge sind unklar formuliert. Fragen Sie einen Rechtsanwalt, um hierüber Klarheit zu bekommen.

Zeugnis:
Nach Beendigung eines Arbeitsvertrages haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes wohlwollendes Zeugnis. Doch woher wissen Sie, ob Ihr Zeugnis wohlwollend ist? Was können Sie unternehmen, wenn sich Ihr ehemaliger Arbeitgeber weigert, ein solches Zeugnis zu erstellen? Kontaktieren Sie in diesem Fall einen Rechtsanwalt der Ihr Zeugnis prüft und Ihren Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis durchsetzt.

Beim kollektiven Arbeitsrecht geht es um die Mitbestimmung des Betriebsrates bei Entscheidungen des Arbeitgebers.

Gegenstände des Auseinandersetzung sind hierbei die Mitbestimmung bei personellem Maßnahmen, wie Versetzungen und Umgruppierung, Anordnung von Kurz- oder Mehrarbeit als auch der Zustimmung des Betriebsrates zu Kündigungen. Daneben ist häufig die Betriebsratstätigkeit an sich (Freistellung für Fortbildungen bzw. die Betriebsratstätigkeit) und die Wahlen zum Betriebsrat Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. In diesem Fall sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen, der Ihnen hilft die vorhandenen Probleme schnell zu lösen.


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